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Nachlassplanung/ Nachfolgeregelung
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Sicher möchten Sie auch Gewissheit haben, dass über Ihren Tod hinaus alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Dies bedingt jedoch, dass Sie schon heute die notwendigen Vorkehrungen treffen.
Vielleicht möchten Sie den überlebenden Ehegatten maximal begünstigen oder zumindest sicherstellen, dass er in jedem Fall im eigenen Haus wohnen bleiben kann.
Oder Sie möchten einem Ihrer Kinder frühzeitig mit einer Schenkung unter Anrechnung an die spätere Erbschaft den Erwerb einer Liegenschaft ermöglichen, ohne die anderen Kinder zu benachteiligen.
Sie wollen Ihre Liegenschaft zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen übergeben durch Einräumen eines Wohn- / oder Nutzniessungsrecht.
Besondere Probleme bestehen dann, wenn Sie keine Verwandten begünstigen wollen, sondern beispielsweise Ihren Konkubinatspartner als Erben einsetzen möchten, der von Gesetzes wegen gar nicht erbberechtigt ist. Oder Sie möchten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Drittperson mit dem maximal verfügbaren Teil begünstigen.
Wir beraten Sie gerne auch in ehe- und erbrechtlichen Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie durch eine gezielte Planung die anfallenden Erbschafts- oder Schenkungssteuern auf ein Minimum reduzieren können.
Weitere Informationen zu Steuerberatung und Pensionsplanung
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