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Finanzplanung und Pensionsplanung:

Finanzplanung fängt mit der Geburt an und endet mit dem Tod. Wir reden dabei von 3 Lebensabschnitten.

Der Pensionskassenanspruch und das private Vermögen bilden das Rückgrat jeder Altersvorsorge. Der 3. Lebensabschnitt ist daher rechtzeitig zu planen, idealerweise 5-10 Jahre vor der gewünschten Erwerbsaufgabe. Nur so können sämtliche Möglichkeiten im Bereich der Vermögens- und Steuerplanung ausgeschöpft werden.

Nebst den finanziellen Aspekten dürfen auch die privaten Bedürfnisse und Ziele nicht ausgeblendet werden, um eine ganzheitliche individuell abgestimmte Lösung zu erreichen. Eine umfassende Pensionsplanung gibt Ihnen Auskunft über Ihre heute aktuelle Situation (IST-Zustand) und zeigt Ihnen verschiedene Lösungsvarianten auf, Ihre gesteckten Wünsche und Ziele zu erreichen (SOLL).

Aktuelle Themen wie: Deckungsgrad Pensionskassen im Zusammenhang mit evt. geplanten Einkäufen, Teilpensionierungsschritte, Bezugsmöglichkeiten Kapital oder Rente (PK), Vorbezug oder Aufschub der Rente (AHV) , zu treffende Vorkehrungen im Todesfall, Persönliche Regelungen zu Lebzeiten (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) idealer Zeitpunkt für Vermögensübergang an die Nachkommen und vieles mehr, werden bei einer umfassenden Planung mit einbezogen.

Eine seriöse Pensionsplanung besteht nicht aus einer einzigen Beratung. Wir unterstützen sie während der Umsetzungsphase und begleiten sie nach erfolgter Pensionierung solange sie das wünschen.

So haben Sie auch Gewähr, immer rechtzeitig über Gesetzesänderungen (Steuern, Erbrecht) oder Revisionen (Sozialversicherungen) informiert zu werden und dass Ihre Planung stets den aktuellen Lebensumständen angepasst zu wissen.