+41 61 811 47 80

Teilpensionierung:

weiterlesen......Teilpensionierung

 Eine (Teil-) Pensionierung vor der Rentenreform 2020 kann sich lohnen um zugesicherte aktuelle Renten noch beziehen zu können (evt. Besitzstandswahrung) , nach der Rentenreform muss mit markant schlechteren Leistungen gerechnet werden. Trotz längerer Erwerbstätigkeit können Renten tiefer ausfallen als sie heute wären.

Während der Teilpensionierung bleibt man noch für Tod und Invalidität versichert.

Auszahlung bereits erfolgter Kapitalien aus der Pensionskasse können verwendet werden für allfällige Amortisationen der Immobilien, vorzeitige Schenkungen an die Kinder etc.

Was gilt es bei einer Teilpensionierung zu beachten:

  • Der Beschäftigungsgrad muss dauerhaft reduziert weren
  • Der Lohn muss sich im gleichen Ausmass reduzieren wie die Teilpensionierung
  • Kapitalien und/oder Renten müssen analog Teilpensionierungsgsgrad reduziert werden
  • Der versicherte Lohn in der Pensionskasse wird analog Teilpensionierungsgrad redziert
  • Steuerliche kantonale Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden