+41 61 811 47 80

Vorsorgeauftrag:

Seit 01.01.2013 ist das KESB (Kindes und Erwachsenenschutzrecht) in Anwendung.
Die bisherigen Vormundschaftsbehörden wurden durch dieses abgelöst.

Das KESB teilt in 3 Bereiche auf:

Eigene Vorsorge


  • Darunter gehört der Vorsorgeauftrag ZGB 360-369 und die Patientenverfügung ZGB 370-372
Die gesetztlichen Massnahmen


  • Vertretungsrecht der Angehörigen ZGB 374-381
Behördliche Massnahmen


  • Beistandschaften

Der Vorsorgeauftrag dient dazu, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die Sie vertreten falls Sie vorübergehend oder für immer urteilsunfähig werden sollten. Es dürfen natürliche wie auch juristische Personen eingesetzt werden. So können nicht fremde Personen wie das KESB über Ihren Kopf hinweg über Sie entscheiden.
Die Vertretung kann beispielsweise aufgeteilt werden Aufgaben der Personensorge und Vermögenssorge. Die Aufgaben der einzelnen Personen müssen klar umschrieben sein.

Ein Vorsorgeauftrag kann von A-Z handschriftlich oder gemäss öffentlicher Beurkundung erstellt werden. Empfohlen wird, diesen beim Zivilstandesamt eintragen zu lassen (Kosten rund 100.--) sowie die eingetragenen Personen zu informieren.

Im Vorsorgeauftrag auch auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung hinweisen

Gerne helfen wir Ihnen, diesen Vorsorgeauftrag zu verfassen (einzelne Themen) und beraten Sie betreffend Aufbewahrung.

Rufen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Verfassung Ihres persönlichen Vorsorgeauftrages.