+41 61 811 47 80

Wohn- und Nutzniessungsrecht:

Sie sind Hauseigentümer, Ihr Eigenheim bedeutet Ihnen mehr als nur ein Dach über dem Kopf.
Auch den dritten Lebensabschnitt möchten Sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden verbringen, möchten aber auf jeden Fall vermeiden, dass Sie Ihr Eigenheim verlieren weil Sie oder Ihr Partner ins Altersheim müssen und über zu wenige flüssige Mittel verfügen um die immensen Kosten zu bezahlen.

Wir zeigen Ihnen gerne Möglichkeiten auf, die Liegenschaft per Handänderung rechtzeitig an Ihre Nachkommen zu überschreiben und sich das Wohn-/ Nutzniessungsrecht einzuräumen. Dies bedeutet dass Sie trotzdem im Eigenheim bleiben können, jedoch den grossen Teil der Verantwortung abgeben und nicht mehr als Besitzer des Eigentums belangt werden können.

Es werden auch Themen wie Verwandtenunterstützung und Ergänzungsleistungen angesprochen und und erklärt oder falls nötig, Unterstützung bei der Anmeldung geboten.