Neue Regelung
Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Per 01.01.2017 setzt der Bundesrat die neuen Gesetzesbestimmungen in Kraft.
Was heisst das konkret:
Bestehende Renten aus bisherigen Scheidungsurteilen können unter bestimmten Voraussetzungen in Vorsorgerenten nach neuem Recht umgewandelt werden.
Vorsorgeansprüche aus Pensionskassen werden nach wie vor hälftig geteilt, der massgebende Zeitpunkt für die Berechnung ist jedoch neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahren.
Neu wird auch geteilt, wenn 1 Partner bereits pensioniert ist. Dies erfolgt aufgrund einer hypothetischen Austrittsberechnung oder Teilung der vorhandenen Rente und Umrechnung in lebenslängliche Rente für Ehegatte. Hat der Ehegatte noch keine Pensionskasse, kann er sich neu der Auffangeinrichtung anschliessen um später das Guthaben in Rente umzuwandeln und auszahlen zu lassen.
Für bereits Geschiedene, gibt es Uebergangsregelungen. Diese erlauben es, bis am 31.12.2017 beim Scheidungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag zu stellen, nach neuem Recht „lebenslange Vorsorgerenten“ zu erhalten anstelle bestehender Entschädigungszahlungen.
Gerne informieren wir Sie detailliert über die Themen rund um eine Scheidung.