Steuern beachten bei Immobilienübertragung
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, es kann ettliches an Steuern anfallen. Je nach Kanton sind dies Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern oder Liegenschaftssteuern.
Die Handänderungssteuern sind Angelegenheit der Kantone, nicht des Bundes. Einige Kantone haben diese Steuer bereits abgeschafft, andere Kantone starke Erleichterungen eingeführt. Unterschiedlich ist auch, wer überhaupt für Handänderungssteuern belangt wird. Bei Selbstnutzung des Käufers wird oft darauf verzichtet.
Aufgepasst, wenn Sie eine Liegenschaft kaufen. Kommt der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach und zahlt nicht alle geschuldeten Steuern die dieser Verkauf auslöst, gehen diese automatisch auf die neuen Eigentümer über. Der Kaufvertrag enthält eine Klausel dieser diesen Sachverhalt darlegt.
Mit einem Sperrkonto können sie allfällig offene Steuern sicherstellen.
Lassen Sie die Verträge vor der Unterzeichnung von einem Finanzberater/In durchlesen und erfahren Sie von der Fachperson noch die Einzelheiten zur geeigneten Eigentumsform.
Finanzberater/Innen helfen Ihnen auch gerne, bei den Banken oder Versicherungen das massgeschneiderte Hypothekenmodell zu finden und vorteilhafte Konditionen auszuhandeln.
Planen Sie eine Handänderung mit Wohn- oder Nutzniessungsrecht? Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung bis zur notariellen Verschreibung.