Mit über 50 in die "Zwangspension" gesandt, was nun?
Die meisten Pensionskassenreglemente sehen eine vorzeitige Pensionierung vor ab Alter 58.
Tönt verlockend, aber kann ich mir dies überhaupt leisten?
Entscheidungen ob Renten oder Kapitalbezug, müssen oft sehr schnell getroffen und der Pensionskasse gemeldet werden.
Das Kapital oder die daraus resultierende Rente wird im Alter zwischen 58-64/65 erheblich tiefer ausfallen, dies gilt auch für den Umwandlungssatz.
Die AHV-Rente kann um 2 Jahre vorbezogen werden, auch dies ist mit einer lebenslänglichen Kürzung von jährlich 6.8% verbunden.
Die Entscheidung hängt nicht nur vom vorhandenen Altersguthaben ab sondern auch von:
- Lebensstandard
- Wohnsituation
- vorhandenem Vermögen
- Jobaussichten
- Wünschen und Zielen im Alter
Erhält man die Kündigung vor dem 58. Lebensjahr, gibt es nur die Variante Auszahlung auf ein Freizügigkeitskonto/Police, was einem Kapitalbezug gleichgestellt werden kann.
Findet man wieder eine Anstellung, muss dieses Kapital in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers (evt. nur teilweise) eingebracht werden.
Es gibt Arbeitgeber, die den Versicherten aufgrund vorzeitiger Pensionierung eine Abfindung ausbezahlen. Dies richtet sich oft nach Funktion, Anstellungsdauer etc.
Eine solche Aufstellung mus genau geprüft werden, damit die Steuern nicht höher ausfallen als nötig. Ensteht eine Vorsorgelücke (bei einer vorzeitigen Erwerbsaufgabe gegeben), darf dieser Teil zu einem reduzierten Satz (Vorsorgetarif) abgerechnet und versteuert werden.
Das restliche Kapital wird dem übrigen Einkommen aufgerechnet.