Scheidung/Trennung
Wer erhält wieviel der eingebrachten Mittel in eine Liegenschaft?
Wohneigentum
Ehepaare heiraten oft ohne Ehevertrag, also im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Während der Ehe wird eine Liegenschaft gekauft, die eingebrachten Eigenmittel sind jedoch unterschiedlich. Es kommt zur Scheidung, wem steht nun was zu?
Was geschieht wenn die Immobilie inzwischen an Wert gewonnen oder evt. auch verloren hat? Bei Nichtverheirateten sollte unbedingt nur die Begründung im Miteigentum gewählt werden (Einbringen von WEF-Bezügen).
Wie sieht es aber mit dem Anspruch der eingebrachten Güter aus bei Trennung/Scheidung? Was könnte/sollte man vorkehren bei ungleichen Quoten?
Wir sind Ihnen gerne behilflich bei der richtigen Eigentumsform, Grundbuchanmeldung und der Fremdfinanzierung.