Darlehen oder Erbvorbezug?
Es kommt ab und zu vor, dass Eltern einem ihrer mehreren Kindern bereits vorgängig Geld ausleihen , Bsp. zur Finanzierung Eigenheim etc. Dazu kann mit dem Kind ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Unter Familienangehörigen ist dieser meist zinslos.
Eltern sind ab und zu im Glauben, dieser Darlehensvertrag stellt automatisch eine Ausgleichspflicht dar, wie es bei Erbvorbezug gesetzlich vorgesehen ist.
Stimmt das? Können Eltern gemachte Darlehen einfach als Erbvorbezüge umdeklarieren um die andern Kinder nicht zu benachteiligen?
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